Die Künstlersozialkasse ist ein Special für selbstständige Künstler:innen und Publizist:innen.
Sie ermöglicht es, dass freiberuflich Kreative ähnlich wie Arbeitnehmer:innen sozial abgesichert sind – und zwar ohne dabei ein Unternehmen oder eine Festanstellung im Rücken zu haben.
Konkret bedeutet das, dass die KSK die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung übernimmt – und zwar zur Hälfte. Den Rest zahlen Auftraggeber:innen und der Staat. Für dich als Kreative:n ist das ein Riesenbonus, denn die Sozialversicherungsbeiträge sind sonst ein großer finanzieller Brocken für Selbstständige.
Wenn du also einen kreativen Beruf hast und freiberuflich bist, solltest du prüfen, ob du eine Kandidatin für die KSK bist.
Wie funktioniert die KSK?
Die Künstlersozialkasse ist eine Schnittstelle zwischen dir, deinen Versicherungen und deinen Auftraggeber:innen. Das funktioniert so:
1. Du meldest dich bei der KSK an und wirst als Mitglied aufgenommen.
2. Die KSK zahlt die Hälfte deiner Sozialversicherungsbeiträge direkt an deine Krankenkasse, Rentenkasse und Pflegeversicherung.
3. Du zahlst lediglich die andere Hälfte deiner Beiträge – genau wie Angestellte.
Das Besondere: Deine Auftraggeber:innen, also Verlage, Veranstalter oder andere Unternehmen, die deine Leistungen nutzen, zahlen einen Künstlersozialabgabesatz (aktuell rund 5 Prozent) auf das Honorar, das sie dir zahlen. So finanziert sich die KSK gemeinsam mit Zuschüssen vom Staat.
Also noch mal für Langsam-Checkerinnen: Wenn du bei der KSK versichert bist, zahlst du trotzdem in eine Rentenkasse ein, obwohl du keinen festen Arbeitgeber hast. Das heißt: Du erarbeitest dir Renten- und Pflegeansprüche!!! Wenn du das nicht machst, muss du dich komplett selbst absichern für´s Alter (was du trotz KSK natürlich noch zusätzlich machen solltest!)
Wer kann Mitglied werden?
Nicht jede:r Kreative kann sich einfach so bei der KSK anmelden. Es gibt bestimmte Voraussetzungen:
1. Selbstständigkeit:
Du musst als freiberufliche:r Künstler:in oder Publizist:in tätig sein. Dazu zählen zum Beispiel Autor:innen, Journalist:innen, Designer:innen, Musiker:innen, Schauspieler:innen und viele mehr.
2. Tätigkeitsumfang:
Deine künstlerische oder publizistische Tätigkeit muss den Schwerpunkt deiner Arbeit ausmachen. Das heißt, du musst regelmäßig Einkommen daraus erzielen.
3. Mindestverdienst:
Du musst mindestens 3.900 Euro im Jahr (also etwa 325 Euro im Monat) aus deiner künstlerischen Tätigkeit verdienen. Für Berufsanfänger:innen gibt es Ausnahmen – sie können auch mit geringeren Einkünften aufgenommen werden.
4. Keine gewerbliche Tätigkeit:
Wenn du nebenbei einen Online-Shop betreibst oder anderweitig gewerbliche Einnahmen hast, kann das deine Aufnahme gefährden, da die KSK nur für freiberuflich-künstlerische Tätigkeiten zuständig ist.
Was kostet die Mitgliedschaft in der KSK?
Die KSK selbst kostet nichts. Allerdings zahlst du, wie erwähnt, deine hälftigen Sozialversicherungsbeiträge. Diese richten sich nach deinem geschätzten Einkommen.
Krankenversicherung:
Dein Beitrag hängt davon ab, welche Krankenkasse du wählst und wie hoch dein Jahreseinkommen ist. Du bist also bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert und die Beiträge laufen über die KSK und werden dort um die Hälfte aufgestockt, bevor sie an die Krankenkasse weitergereicht werden.
Rentenversicherung:
Hier wird ein Prozentsatz deines geschätzten Einkommens fällig (2024 liegt dieser bei rund 18,6 %).
Pflegeversicherung:
Auch diese richtet sich nach deinem Einkommen.
Insgesamt zahlst du rund 15 bis 20 Prozent deines Einkommens für Sozialversicherungen. Klingt viel? Ohne die KSK müsstest du den doppelten Betrag allein stemmen.
Wichtig zu wissen ist noch: Du musst einmal im Jahr eine Schätzung abgeben, wieviel du voraussichtlich im Folgejahr verdienen wirst. Dem entsprechend werden deine Beiträge erhoben. Falls du am Ende zuviel oder zuwenig im Verhältnis zu deinem Jahreseinkommen bezahlt hast, wird das verrechnet - und zwar nach der Steuererklärung / dem Steuerbescheid.
Mein persönlicher Tipp: Wenn du deinen Steuerbescheid bekommst, dann guck noch mal genau drauf, ob das Finanzamt deine KSK-Beiträge als Sozialausgaben angesetzt hat. Das wurde bei mir schon vergessen und musste dann korrigiert werden.
Welche Vorteile bringt die KSK?
Die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse bringt eine ganze Reihe von Vorteilen, die dir nicht nur finanziell, sondern auch langfristig Sicherheit bieten:
1. Ersparnis bei den Sozialversicherungsbeiträgen
Du zahlst nur die Hälfte deiner Beiträge – das kann im Jahr schnell mehrere Tausend Euro sparen.
2. Absicherung im Krankheitsfall
Durch die Krankenversicherung bist du abgesichert, wenn du krank wirst oder medizinische Versorgung brauchst.
3. Anspruch auf Rente
Deine Beiträge fließen in die gesetzliche Rentenversicherung. Das bedeutet, du sicherst dir eine Altersrente und bist im Falle von Erwerbsminderung abgesichert.
4. Pflegeversicherung
Auch im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit bist du abgesichert.
5. Einfachheit
Statt dich selbst um den ganzen Verwaltungsaufwand zu kümmern, übernimmt die KSK die Abwicklung deiner Sozialversicherungsbeiträge. Aber prüfen musst du das trotzdem regelmäßig.
Fazit: Indirekte Unterstützung für Kreative
Die Künstlersozialkasse ist eine der besten Einrichtungen, die es für selbstständige Kreative in Deutschland gibt.
Sie sorgt dafür, dass du sozial abgesichert bist, ohne dass dich die Kosten dafür auffressen. Wenn du also als Autor:in, Musiker:in oder Künstler:in arbeitest, lohnt sich die Anmeldung unbedingt. Es ist ein wichtiger Schritt, um dich nicht nur kreativ, sondern auch finanziell abzusichern.
Also, wenn du noch nicht Mitglied bist, dann prüfe, ob für dich eine Mitgliedschaft in Frage kommt. Und dann: Anmelden! Damit sparst du Geld und tust was für dein Alter!
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